Energiewissen

Keine andere Energieart lässt sich so einfach, vielfältig, sauber und verlustarm in Wärme, Licht, mechanische Arbeit oder auch Schall umwandeln wie Elektrizität.

Energieausweis

Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand einer Wohnung und hilft die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen. Die Modernisierungsempfehlungen geben erste Hinweise darauf, wie der Energiebedarf bzw. -verbrauch des Gebäudes reduziert werden kann. Beides muss dem potenziellen Mieter, Käufer oder Pächter spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.

Pflichtangaben für Immobilienanzeigen ab 01.05.2014:

  • Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  • Wert des Energiebedarfs oder -verbrauchs des Gebäudes
  • wesentlicher Energieträger der Heizung
  • Baujahr des Gebäudes
  • die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse (Wenn ein Ausweis mit Effizienzklasse vorliegt.)

 

Wann benötigen Sie einen Energieausweis?

Alle Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) benötigen ab dem 01. Januar bzw. 01. Juli 2009 einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Für Neubauten besteht die Ausweispflicht bereits seit dem 1. Januar 2002.

 

Wer muss diese Regelungen beachten?

  • jeder Verkäufer eines Hauses
  • jeder Vermieter bei Neuvermietung
  • Eigentümer/Makler bei Inserierung des Objektes
  • private Gewerbebesitzer und Behörden mit über 500 qm Nutzfläche mit Publikumsverkehr (Aushangspflicht)
  • Ausnahmen bestehen z. B. in folgenden Fällen: Baudenkmäler, Objekte <50 qm Nutzfläche, Ferienhäuser (weniger als 4 Monate im Jahr genutzt)

Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.

 

So erhalten Sie den Energieausweis

Die jeweils aktuelle Energieeinsparverordnung (z. Zt. EnEV 2014, in Kraft seit 01. Mai 2014) nennt in Paragraph 21 Berechtigte, die einen Energieausweis erstellen dürfen.

 

Grundsätzlich gilt:
Alle in der EnEV 2014 genannten Personengruppen, welche die dortigen Kriterien erfüllen, dürfen für Wohngebäude im Bestandsbau einen Energieausweis erstellen, z. B.:

  • bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure
  • Handwerksmeister / staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker mit speziellem Qualifikationsnachweis als Energieausweisaussteller
  • Fachbetriebe der Elektro-Gemeinschaft Hamburg (eine Liste finden Sie am Ende dieser Seite zum Download)

Nur bestimmte der in der EnEV 2014 genannten Personengruppen, welche die definierten Kriterien erfüllen, können auch für Nichtwohngebäude einen Energieausweis

Fachbetriebssuche

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