Herr Frank Schmalowsky (Walter Kluxen GmbH) informierte die 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer vonseiten der Elektro-Gemeinschaft Hamburg darüber, welche (technischen) Voraussetzungen für den Antrag bei der KfW gegeben sein müssen und wie die Antragsstellung funktioniert. Unter anderem muss die Ladestation zu einem Bestandsgebäude gehören, darf nur Ökostrom verbrauchen oder der Ladebetrieb muss vom Netzbetreiber steuerbar sein, um eine mögliche Überlastung des Stromnetzes verhindern zu können. Beantragt werden dürfen dabei mehrere Ladepunkte gleichzeitig.
Einen Antrag stellen können Immobilienbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, die eine Erlaubnis ihres Vermieters haben, und auch Vermieter – egal ob Privatpersonen, Unternehmen oder Wohnungsgenossenschaften. Wichtig ist es, den Antrag zu stellen, bevor man eine Ladestation kauft. Das Geld von der KfW gibt es dann, wenn der Einbau abgeschlossen ist und die Rechnungen dafür vorgelegt wurden.
Im Anschluss konnten die interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer noch offene Fragen stellen und diskutieren.
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Das KfW-Zuschussportal zur Beantragung der Förderung finden Sie hier.
Elektro-Gemeinschaft Hamburg
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